Kontakt

Büro
  • Dieselstraße 5
  • 86568 Motzenhofen
  • Telefon: 08257/1545
  • Telefax: 08257/8813
Werkstatt
  • Dieselstraße 5
  • 86568 Motzenhofen
  • Telefon: 08257/8625
  • Telefax: 08257/997406
Kontakt

Sollten Sie etwas benötigen, was hier nicht aufgeführt ist, rufen Sie uns unter 08257-1545 an oder senden Sie uns ein Fax mit Ihren Wünschen, Ideen, Vorstellungen unter 08257-8813.

Kühl- und Tiefkühlzellen für die moderne Vorratshaltung für Gewerbe, Industrie und Privat, maßgeschneidert für individuelle Einsatzmöglichkeiten. Individuelle Lösungen für jede Aufgabenstellung.

Unsere Kühlzellen passen sich ihren Bedürfnissen an Kundenspezifische Produktlösungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend bis zum Zugang der Auftragsbestätigung.
Der Besteller bleibt 4 Wochen vom Datum des Zugangs an seine Bestellung gebunden.

2. Lieferumfang

Im Lieferumfang sind nicht enthalten alle Lieferungen und Leistungen, die nicht besonders in einem schriftlichen Vertrag vereinbart oder in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind.
Angaben über Maße, Gewicht, Farben, Materialien, Leistung und Ausstattung u.ä. sind nur annähernd, soweit sie in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Die geschuldete Leistung gilt als bewirkt, wenn der Liefergegenstand im Wesentlichen dem Vertrag entspricht.
Zur Konstruktionsänderung im Interesse der Weiterentwicklung und des technischen Fortschritts ist der Verkäufer berechtigt, auch ohne ausdrückliche Mitteilung. Die so geänderte Kaufsache ist Vertragsgegenstand.
Schutzvorrichtungen sind Angelegenheit des Bestellers und werden nur mitgeliefert, wenn sie bestellt und in der Auftragsbestätigung bestätigt sind.
An Zeichnungen, Kostenvoranschlägen, Katalogen und anderen ähnlichen Unterlagen behält sich die Firma Kältetechnik Kaspar Karl Eigentum und Urheberrecht vor; Dritten dürfen diese Unterlagen nicht zugänglich gemacht werden.

3. Preis

Die Preise verstehen sich freibleibend ab Werk, ausschließlich Verpackung, Aufstellungs- und Inbetriebsetzungskosten.
D
en Preisen liegen die bei der Auftragsbestätigung gültigen Lohn-, Material- und Zulieferkosten zugrunde.
Tritt zwischen Vertragsabschluss und Lieferung bei einer Differenzzeit von mehr als vier Monaten eine Änderung der Kalkulationsgrundlage des Verkäufers ein, kann der Verkäufer eine entsprechende Preisänderung vornehmen.
In die Preise einbezogene und mit zu liefernde Zubehörteile sind in den betreffenden Drucksachen bzw. Kostenanschlägen als solche aufgeführt.

4. Lieferzeit

Die Lieferzeit ist ungefähr. Nach Ablauf kann der Käufer- unter der Voraussetzung, dass er seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat- dem Verkäufer schriftlich eine Nachschrift von mindestens acht Wochen zur Lieferung setzen. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Käufer innerhalb von acht Tagen durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten; ansonsten bleibt der Käufer an den Vertrag gebunden. Eine Wiederholung der Fristsetzung und Rücktrittserklärung ist möglich.
Umstände, die von dem Verkäufer selbst nicht zu vertreten sind und die die Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, verzögern, wesentlich erschweren oder wirtschaftlich unzumutbar machen, berechtigen den Verkäufer, die Lieferfrist entsprechend zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten. Als solche Umstände sind insbesondere - auch bei Zulieferfirmen - Erfüllungsgehilfen anzusehen: Höhere Gewalt, Ausnahmezustand, behördliche Verfügungen,  Aussperrung und Streik sowie sonstige Betriebsstörungen, Verkehrsstörungen, Materialmängel.
Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzug und Unmöglichkeit sind ausgeschlossen, es sei denn, den Verkäufer trifft mindest grob fahrlässiges Verschulden. In diesem Fall ist der Schadensersatzanspruch auf einen Differenzbetrag für einen evtl.Deckungskauf (gleiche Art, Güte, Leistung) beschränkt.

5.Lieferort, Gefahrtragung

Liefer- und Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers – auch bei Teillieferungen. Auf Wunsch und Kosten des Käufers wird eine Transportversicherung abgeschlossen.
Der Käufer trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Liefergegenstandes ab Versand auch dann, wenn die Firma Karl zu der Lieferung auch noch Montageleistungen übernommen hat und die Montageleistungen noch nicht oder nur teilweise erbracht sind.

6.Verschlechterung der Kreditwürdigkeit

Geht der Verkäufer bei Vertragsabschluss von einer Kreditwürdigkeit des Käufers aus, die nicht gegeben ist oder sich verschlechtert, kann der Verkäufer eine Vorleistung verlangen. Erfüllt der Käufer seine Vorleistungspflicht nicht, kann der Verkäufer nach Fristsetzung und Hinweis vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

7. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Zahlungen können Schuld befreiend  nur an die Firma Karl geleistet werden.
Bei Zahlungsverzögerungen kann der Verkäufer, ohne dass es einer Mahnung bedarf, ab Fälligkeit diejenigen Zinsen zuzüglich Kosten verlangen, welche er im ungünstigsten Fall für Kredite zu bezahlen hat.
Wechsel werden nur zu Zwecke Erfüllung in Zahlung genommen, stellen keine Stundung dar und berechtigen den Verkäufer bei Hinterlegung der Wechsel zugunsten des Käufers bei einer Bank zur jederzeitigen Geltendmachung der Forderung, auch im Urkundenprozess. Wechselspesen und -kosten gehen zu Lasten des Käufers.
Wird eine fällige Forderung nach Mahnung nicht bezahlt oder ein Wechsel nicht eingelöst, können alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung geltend gemacht werden. Werden bei Teilzahlungsgeschäften zwei aufeinander folgende Raten nicht rechtzeitig bezahlt, wird die gesamte Restforderung fällig. Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, jedoch möglich, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

8.Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung des Verkäufers zustehenden Forderungen bleiben gelieferte Waren im Eigentum des Verkäufers. Wird die Lieferung weiterverkauft - auch verarbeitet - so tritt der Käufer sämtliche Forderungen, die er durch den Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Lieferung -oder hiermit verarbeiteten Sache- an Dritte erlangt, an den Verkäufer ab.
Pfänden Dritte die Lieferung des Verkäufers (evtl. auch verarbeitet), hat der Käufer dem Verkäufer sofort Mitteilung zu machen.
Bei Zahlungsverzug kann die Firma Karl, ohne dass es einer Rücktrittserklärung vom Vertrag bedarf, die in ihrem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen vom Besteller/Käufer heraus verlangen und auf dessen Kosten in Verwahrung nehmen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Lieferer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

9.Schadensersatz

Hat der Käufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu leisten, werden unabhängig von dem Nachweis eines weitergehenden Schadens, 25 % des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer als Schaden vereinbart. Dem Käufer bleibt es jedoch unbenommen, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur wesentlich niederer erstanden ist.

10. Gewährleistung

Der Käufer hat nach Eingang die Lieferung unverzüglich zu untersuchen und offensichtliche und erkennbare Mängel ohne Verzögerung schriftlich, unter spezifizierter Angabe, dem Verkäufer anzuzeigen. Ansonsten gilt die Lieferung als genehmigt.
Nicht erkennbare und später auftretende Mängel sind unverzüglich schriftlich und spezifiziert dem Verkäufer anzuzeigen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, für Transportkälteaggregate und Zulieferteile der Elektroindustrie 6 Monate.
Für rechtzeitig angezeigte Mängel haftet der Verkäufer unter Ausschluss anderer Ansprüche, insbesondere von Mängelfolgeschäden, wie folgt:
Alle mangelhaften Teile sind unentgeltlich nach Wahl des Verkäufers auszubessern oder neu zu liefern.
Kommt der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Mängelbeseitigung nicht nach, so kann ihm der Käufer schriftlich eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Kommt der Verkäufer im Rahmen der angemessenen Frist seiner Verpflichtung zur Mängelbeseitigung nicht nach oder bleibt eine wiederholte Nachbesserung an einem gleichen Mangel erfolglos, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Für schriftlich in der Auftragsbestätigung zugesicherte Eigenschaften haftet der Verkäufer in gleicher Weise, jedoch mit der Maßgabe, dass ein für diesen Fall möglicher Schadensersatz nur bei einem mindest groben Verschulden -auch eines Erfüllungsgehilfen- gegeben ist. Der Schadensersatz ist wie in Ziff.4 Abs.4 beschränkt. Mangelfolgeschäden sind auch in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, die Zusicherung einer Eigenschaft soll gerade den Käufer gegen Mangelfolgeschäden absichern, wobei aber dann nur der voraussehbare Schaden zu ersetzen ist.
Bei Kühlaggregaten steht die Firma Karl nur für die angegebenen Kalorien-Leistungen des Aggregates ein. Bei Kälteanlagen gelten Zusicherungen über Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit mit dem Vorbehalt, dass die erforderlichen Vorbedingungen seitens des Bestellers erfüllt werden.
Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer selbst oder durch Dritte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an dem Liefergegenstand vornimmt oder vornehmen lässt.
Verglasungen, Leuchtstofflampen, Marmorplatten, Lack- und Emaillebeschädigungen und der Verlust an Kältemittel sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Gebrauchte Liefergegenstände werden in dem Zustand gekauft, in dem sie sich befinden, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, es sei denn, die Auftragsbestätigung enthält besondere Zusicherungen.

11. Montage und Reparatur

Montagekosten werden, falls nicht schriftlich anders vereinbart, wie folgt berechnet:

a) die Kosten für Hin- und Rückfahrt des Monteurs und für die Beförderung des Gepäcks und Handwerkzeuges,
b) die Arbeitszeit nach den jeweils geltenden Sätzen; Reisezeit, Laufzeit und Wartezeit gelten als Arbeitszeit,
c) die Kosten für Unterkunft und Verpflegung des Monteurs.

Bei pauschalierten Leistungen sind normale Arbeitsbedingungen und Abwicklung innerhalb der normalen Arbeitszeit vorausgesetzt. Abweichungen hiervon, wie z.B. Erschwernisse, Wartezeiten, Überstunden u.ä. sind, soweit die Ursache nicht von der Firma Karl zu vertreten ist, gesondert zu vergüten.
Für Hilfsmannschaften, Rüst- und Hebezeuge und sonstige für die Montage und Reparaturen notwendigen Gegenstände hat der Auftraggeber auf seine Kosten zu sorgen.
Die tägliche Montage- und Reparaturzeit sowie die Gesamtbeendigung des Auftrags sind vom Auftraggeber zu bestätigen. Ist für den Beauftragten der Firma Karl kurzfristig der Auftraggeber oder ein Bevollmächtigter nicht erreichbar, so gelten die Aufzeichnungen der Firma Karl als anerkannt.
Die Gefahr zufälligen Untergangs oder Verschlechterung von Montage- oder Reparaturleistungen trägt der Auftraggeber.
Für die Montage- und Reparaturarbeiten gelten,  wenn eine direkte Anwendung nicht möglich ist, die Geschäftsbedingungen sinngemäß.

12.Allgemeines

Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen und Vertragsänderungen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden, insbesondere auch die Abbedingung der Schriftform. Die Ungültigkeit einer Vertragsbestimmung, auch einzelner Klauseln der Geschäftsbedingungen, berührt die Gültigkeit der übrigen Vertrags- und Geschäftsbedingungen nicht.

13. Gerichtsstand

Für die Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer gilt, auch bei Auslandsgeschäften und Geschäften mit Ausländern, deutsches Recht. Für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Ansprüche, auch für Wechselklagen und Klagen aus dem Eigentumsrecht, wird der Gerichtsstand Aichach vereinbart:

a) wenn beide Parteien Kaufleute sind,
b) wenn der Käufer (Besteller) keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.